Parkplatz
Parkplatz Infos
Parkplatz Ticket Preise
Für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge wird ab Dezember 2022 eine Parkgebühr erhoben. Als ,,Abstellen“ im Sinne dieser Verordnung gelten das Parken eines Fahrzeuges und das Halten, sofern dies nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände bedingt ist.
Keine Parkgebühr bei konsumation in der Gams
Für Besucher die in unserem Gastronomiebetrieb „Die Gams“ eine Konsumation tätigen, entfällt die Parkgebühr. Das Parkticket wird in der Gams oder an der Kasse entwertet.
Parkgebühr ist im Skiticket inkludiert
Besucher die ein Liftticket erworben haben, können das Parkticket am selben Tag an der Kasse gegen Vorlage des Ski-Tickets entwerten lassen. Bei Ticketkauf am Automaten kann das Parkticket während des Kaufvorgangs entwertet werden.
Saisonkarten
Bei Saisonkarten ist das Parkticket inkludiert. Der Schranke öffnet mit der aktivierten Saisonkarte.
ACHTUNG! Die Saisonkarte ist erst nach einmaligen Durchgang bei einem Drehkreuz aktiviert. Wurde die Saisonkarte im Vorverkauf erworben, muss bei erstmaliger Einfahrt ein normales Parkticket gelöst werden, die Ausfahrt erfolgt später gratis mit aktivierter Saisonkarte.
Online Ski Tickets
Bei Online Ski Tickets ist das Parkticket inkludiert.
ACHTUNG! Bei Einfahrt muss ein normales Parkticket gelöst werden, die Ausfahrt erfolgt später gratis mit dem Ticket oder dem am Automaten entwerteten Parkticket.
Parkgebühr OHNE SKITICKET
bei Ausfahrt innerhalb einer Stunde | Gratis |
jede weitere Stunde | € 2,50 |
max. Tagestarif | € 10,00 |
jeder weitere Tag | € 10,00 |
Entrichtung der Parkgebühr
Die Entrichtung der Parkgebühr unter Verwendung von Parkscheinautomaten erfolgt durch Bezahlen der Abstelldauer entsprechenden Geldbetrages am Automaten oder an der Liftkasse. Der vom Automaten oder der Kasse ausgedruckte Parkschein ist deutlich sichtbar an der Windschutzscheibe oder, sofern eine solche nicht vorhanden ist, an anderer geeigneter Stelle im Frontbereich des mehrspurigen Kraftfahrzeuges anzubringen.
Parkgebühren Ausnahmen
Die Parkgebühr sind nicht zu entrichten für:
- Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge im öffentlichen Dienst gemäß §§ 26 und 26a StVO 1960;
- Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllabfuhr gemäß § 27 StVO 1960;
- Fahrzeuge, die von Ärzten bzw. Ärztinnen bei einer Fahrt zur Leistung ärztlicher Hilfe gelenkt werden, sofern sie beim Abstellen mit einer Tafel gemäß § 24 Abs. 5 StVO 1960 gekennzeichnet sind;
- Fahrzeuge, die von Personen im diplomierten ambulanten Pflegedienst bei einer Fahrt zur Durchführung solcher Pflege gelenkt werden, sofern sie beim Abstellen mit einer Tafel gemäß § 24 Abs. 5a StVO 1960 gekennzeichnet sind;
- Fahrzeuge, die von Inhabern und Inhaberinnen eines Behindertenpasses nach dem Bundesbehindertengesetz, BGBI. Nr. 283/1990, die über die Zusatzeintragung, Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter MobiIitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ verfügen, abgestellt werden oder in denen solche Personen gemäß Ei 29b Abs. 3 StVO 1960 befördert werden, wenn die Fahrzeuge mit dem Ausweis gemäß § 29b Abs. 1 oder 5 StVO 1960 gekennzeichnet sind;
- Fahrzeuge, die für den Bund, eine andere Gebietskörperschaft oder einen Gemeindeverband zugelassen sind, ausgenommen Personenkraftwagen;
- Fahrzeuge, die Lediglich zum Zwecke des Aus- und Einsteigens von Personen oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit halten
Barrierefreier Parkplatz
Personen mit Berechtigung zum Parken auf Behindertenparkplätzen empfehlen wir, die eigens für sie vorgesehenen Parkplätze vor dem Gebäude zu benutzen.
E-Parkplatz mit Ladestation
Für E-Autos befinden sich 4 Aufladestationen mit einer maximalen Leistung von 20kw am Parkplatz.