Parkplatz Preise

Parkplatz Info

Parkplatz Gebühren

Für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge wird eine Parkgebühr erhoben. Als ,,Abstellen“ im Sinne dieser Verordnung gelten das Parken eines Fahrzeuges und das Halten, sofern dies nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände bedingt ist. Die erste Stunde ist gratis. Für jede folgende Stunde wird eine Gebühr von € 2,50 pro Fahrzeug verrechnet.

Parkticket Preis pro Stunde
Erste Stunde Gratis
jede weitere Stunde € 2,50
Tageshöchstsatz € 10,00

Entrichtung der Parkgebühr & Sichtbarkeit Parkschein

Die Entrichtung der Parkgebühr unter Verwendung von Parkscheinautomaten erfolgt durch Bezahlen der Abstelldauer entsprechenden Geldbetrages am Automaten oder an der Kassa. Der vom Automaten oder der Kassa ausgedruckte Parkschein ist deutlich sichtbar an der Windschutzscheibe oder, sofern eine solche nicht vorhanden ist, an anderer geeigneter Stelle im Frontbereich des mehrspurigen Kraftfahrzeuges anzubringen.

Parkgebühr ist im Ticket für Tubing Bahn und Bungee Trampolin inkludiert

Besucher die ein Ticket für die Tubing Bahn oder das Bungee Trampolin erworben haben, können das Parkticket in der „Gams“ entwerten lassen. 

Keine Parkgebühr bei konsumation IN einem der Drei Gastronomiebetriebe

Besucher die in einem der drei Gastronomiebetriebe (Pflanzlhütte, Die Gams, Alpengasthof Scheikl) eine Konsumation von mindestens € 15,00 tätigen, entfällt die Parkgebühr. Das Parkticket wird in den Gastronomiebetrieben vor Ort entwertet.

Dauerparkkarte Sommer

Sie können zu einem Preis von € 24,90 eine Dauerparkkarte für den Sommer erwerben. Gültigkeitszeitrum: 13. Mai - 6. Dezember 2023

Gebührenfreier Parkplatz

In der Sommersaison 2024 ist keine Parkgebühr zu entrichten. Der Brunnalm Parkplatz steht Besuchern gebührenfrei zur Verfügung.

Barrierefreier Parkplatz

Personen mit Berechtigung zum Parken auf Behindertenparkplätzen empfehlen wir, die eigens für sie vorgesehenen Parkplätze vor dem Gebäude zu benutzen.

E-Parkplatz mit Ladestation

Für E-Autos befinden sich 4 Aufladestationen mit einer maximalen Leistung von 20kw am Parkplatz.

Parkgebühren Ausnahmen

Die Parkgebühr sind nicht zu entrichten für:

  • Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge im öffentlichen Dienst gemäß §§ 26 und 26a StVO 1960;
  • Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllabfuhr gemäß § 27 StVO 1960;
  • Fahrzeuge, die von Ärzten bzw. Ärztinnen bei einer Fahrt zur Leistung ärztlicher Hilfe gelenkt werden, sofern sie beim Abstellen mit einer Tafel gemäß § 24 Abs. 5 StVO 1960 gekennzeichnet sind;
  • Fahrzeuge, die von Personen im diplomierten ambulanten Pflegedienst bei einer Fahrt zur Durchführung solcher Pflege gelenkt werden, sofern sie beim Abstellen mit einer Tafel gemäß § 24 Abs. 5a StVO 1960 gekennzeichnet sind;
  • Fahrzeuge, die von Inhabern und Inhaberinnen eines Behindertenpasses nach dem Bundesbehindertengesetz, BGBI. Nr. 283/1990, die über die Zusatzeintragung, Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter MobiIitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ verfügen, abgestellt werden oder in denen solche Personen gemäß Ei 29b Abs. 3 StVO 1960 befördert werden, wenn die Fahrzeuge mit dem Ausweis gemäß § 29b Abs. 1 oder 5 StVO 1960 gekennzeichnet sind;
  • Fahrzeuge, die für den Bund, eine andere Gebietskörperschaft oder einen Gemeindeverband zugelassen sind, ausgenommen Personenkraftwagen;
  • Fahrzeuge, die Lediglich zum Zwecke des Aus- und Einsteigens von Personen oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit halten