Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Der Erwerb eines Tickets für das Skigebiet „Brunnalm-Hohe Veitsch“ berechtigt den Kunden zur Benutzung des Skigebiets von den Freizeitbetrieben Veitsch GmbH.

Durch die Verwendung eines gültigen Tickets kommt ein Beförderungs- und Pistenbenützungsvertrag mit den/dem jeweiligen Lift- bzw. Pistenbetreiber/n zustande. Mit der Verwendung eines gültigen Tickets anerkennt der Kunde die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen der Lift- bzw. Pistenbetreiber bzw. für die einzelnen Anlagen laut Aushang und unterwirft er sich den Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS).

Ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen die Beförderungsbedingungen sowie das wiederholte Nichtbefolgen von Anweisungen der Pisten-/Liftaufsichtsorgane hat den Ausschluss von jeder weiteren Beförderung / Pistenbenutzung und den ersatzlosen Entzug des Tickets zur Folge. Weiters ist der Kunde zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 70,- verpflichtet. Dasselbe gilt bei vorsätzlicher Beschädigung von Eigentum der „Freizeitbetriebe Veitsch“ oder ehrenbeleidigendem und kridaschädigendem Verhalten gegenüber Pisten-/Liftaufsichtsorganen.

2. Tickets

Tickets sind nicht übertragbar. Nachträglicher Umtausch oder Änderung der Gültigkeitsdauer eines Tickets ist nicht möglich. Schon der Versuch der unzulässigen Weitergabe eines Tickets gilt als Verstoß im Sinne von Punkt 1. Jeder Ticketinhaber hat seinen Skipass so zu verwahren, dass Dritte keinen Zugriff haben. Tickets und Berechtigungsnachweise für die Inanspruchnahme von Sondertarifen sind den Pisten-/Liftaufsichtsorganen auf Verlangen vorzuweisen.

Beim Erwerb von Tickets werden pro ausgestellte Tickets € 3,00 als Einsatz für die KeyCard eingehoben. Bei der Rückgabe des unbeschädigten Tickets an der Kassa oder den dafür vorgesehenen Automaten wird dieser Betrag rückerstattet.

Ein Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder vergessenen Ticktes (Datenträger) ist ausgeschlossen. Beim Verlust einer Saisonkarte wird gegen Vorlage des Kaufbelegs und eines Ausweises eine Ersatzkarte ausgestellt; die verlorene Karte wird gesperrt. Im Fall einer vergessenen Saisonkarte muss eine Tageskarte zum jeweiligen Tagestarif erworben werden. Die vergessene Saisonkarte wird für diesen einen Tag gesperrt.

3. Rückvergütung

Witterungsbedingte oder aus anderen technischen Gründen erforderliche Betriebseinstellungen von Anlagen, Pisten oder ganzen Skigebieten, Lawinengefahr, vorzeitige Abreise oder Unterbrechung begründen keinen Anspruch auf Entgelterstattung oder Gültigkeitsverlängerung. Unterbleibt die Beförderung aus Gründen die der Fahrgast zu vertreten hat, so besteht kein Anspruch auf Entgeltrückerstattung oder Ersatzleistung. Ein eingeschränktes Pisten- und Anlagenangebot begründet keinen Ansprüche.

4. Bergung von Verletzten

Soweit die Bergung von Verletzten von den „Freizeitbetrieben Veitsch“ organisiert wird, hat der verletzte Kunde einen Bergungskostenbeitrag zu leisten. Außerhalb der Betriebszeit können die „Freizeitbetrieben Veitsch“ keine Bergung von Verletzten durchführen.

5. Pistenreservierungen / Sonderfahrten und Sondernutzungen

Grundsätzlich dürfen Pisten von allen unseren Kunden in gleicher Weise benutzt werden. Pistenreservierungen und Sonderfahrten sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung der „Freizeitbetriebe Veitsch“ möglich und zulässig. Für vom Kunden verursachte außerplanmäßige Einsätze von Pisten-/Liftaufsichtsorgane bzw. Mitarbeiter oder Pistengeräten kommen die jeweils gültigen Verrechnungssätze zur Anwendung. Für alle Geräteeinsätze werden mindestens 20 Minuten verrechnet. Für den Transport von Gütern wird eine Gebühr eingehoben. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Tiertransporte bedürfen ebenfalls den Kauf eines Tickets. Tiere müssen entsprechend verwahrt sein. Für Hunde besteht im Ski- und Almgebiet generell Leinenpflicht, während des Transportes und in geschlossenen Räumen sämtlicher Anlagen auch Beißkorbpflicht.

6. Betriebszeiten

Die Skipisten sind täglich von 17.00 Uhr bis 8.00 Uhr gesperrt. Während dieser Sperrzeit besteht keine Gefahrensicherung sowie eine erhebliche Verletzungsgefahr durch Pistenbearbeitung, Windenseile, Schneeerzeugung und freiliegende Kabel und Schläuche.

7. Schutz des Waldes

Die freie Zugänglichkeit des Waldes verlangt besonderes Verantwortungsbewusstsein und verpflichtet zu seinem Schutz. Gemäß Forstgesetz ist das Abfahren mit Wintersportgeräten im Wald und im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Skirouten gestattet. Das Verlassen der präparierten und ausgewiesenen Trassen und Pisten (z.B. auch Tiefschnee- und Buckelpisten) sowie das Befahren der angrenzenden Waldflächen ist grundsätzlich verboten und Zuwiderhandeln strafbar (§ 33 Forstgesetz). Es ist verboten, Forstkulturen unter 3 m Baumhöhe zu betreten sowie Abfälle und Zigaretten wegzuwerfen. Jede Nichtbeachtung wird zur Anzeige gebracht und hat den entschädigungslosen Entzug der Skipassberechtigung zur Folge.

8. Haftung

Die Haftung der „Freizeitbetriebe Veitsch“ für Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Benützung der Lift- und Pistenanlagen entstehen, wird im Falle der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Betreiber der Lift- bzw Pistenanlagen sind in keiner Weise verantwortlich für Gegenstände, die dem Kunden im Skigebiet abhanden kommen. Eine Haftung der Lift- bzw Pistenbetreiber im Falle einer Verschmutzung der Bekleidung bei der Benützung der Seilbahnen und Liftanlagen ist jedenfalls ausgeschlossen.

9. Erwerbsmäßige und werbliche Tätigkeiten

Jede erwerbsmäßige und werbliche Tätigkeit auf Anlagen, Pisten und Skiabfahrten sowie Parkflächen (zB.: Anbringen von Werbetafeln, Panoramakameras und sonstiger Werbung) der „Freizeitbetriebe Veitsch“ bedarf der schriftlichen vorherigen Genehmigung. Zuwiderhandlungen haben den Ausschluss von der Beförderung und den Entzug des Tickets zur Folge.

10. Datenschutzbestimmungen

Mit dem Erwerb eines Tickets stimmt der Karteninhaber einer personenbezogenen fotografischen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung an den Kartenausgabe- und Zutrittsstellen zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung zu. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm bekannt gegebenen Daten zur Durchführung des Buchungs- und Zahlungsvorganges an die Datenbank der „Freizeitbetriebe Veitsch“ weitergeleitet, gespeichert und verarbeitet werden und zu Kontrollzwecken auch mit externen Systemen abgeglichen werden können. Der Kunde stimmt ebenso einer Weitergabe dieser Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen des Datenschutzgesetzes 2022 an Partner und Mitglieder der „Freizeitbetrieben Veitsch“ zu. Die Daten werden bei vertragsgemäßer Verwendung der Tickets mit Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht. Die Zustimmung der Verwendung solcher Daten kann jederzeit in schriftlicher Form widerrufen werden.

Der Kunde hat die Möglichkeit der Datenübertragung über sichere Datenverbindungen (SSL) in seinem Bereich selbst zu schaffen. Seitens der beteiligten Unternehmen erfolgt die Übermittlung – zumindest der für die Zahlungsabwicklung notwendigen Daten – jedenfalls über sichere Datenleitungen.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

Diese Geschäftsbedingungen gelten insoweit, als sie nicht zwingend anzuwendenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes des jeweiligen Verbraucherstaates widersprechen. Allenfalls unwirksame Bestimmungen werden aber nicht zur Gänze ungültig, sondern sind auf den ihnen am nächsten kommenden, jeweils zulässigen Inhalt einzuschränken. Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt österreichisches Recht (mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts). Als sachlich zuständiger Gerichtsstand wird – soweit kein gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht – der Sitz des jeweiligen jeweiligen Lift- bzw. Pistenbetreibers.